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Rundbrief 76, April 2023


Liebe Mitglieder, Freundinnen und Freunde

Während ein viel zu warmer Winter die Schweiz offenbar vor der vielbeschworenen Energiemangellage bewahrt hat, haben Stände- und Nationalrat eifrig an der Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes, dem sogenannten Mantelerlass, gewerkelt. Noch ist nichts definitiv, aber die Stossrichtung ist absehbar: Natur- und Landschaftsschutz sollen massiv gestutzt werden zugunsten eines schnellen, unanfechtbaren Ausbaus von Solar-, Wind- und Wasserkraft.
Wir sind nicht gegen diese Energieformen, doch muss deren Ausbau umsichtig und umweltverträglich vollzogen werden. Schliesslich haben wir nicht nur eine Klima- und Energiekrise zu bewältigen, sondern auch eine Biodiversitätskrise.

 
Parlamentsdebatte Energie- und Stromversorgungsgesetz
Unter den zahlreichen problematischen Gesetzesartikeln, fallen zwei besonders auf:
  • EnG Art. 12 will den Schutz für Alpine Auen auf jene beschränken, die sich aktuell im nationalen Biotopinventar befinden. Das unterläuft die längst fällige und notwendige Aktualisierung der Inventare. Und bedroht alle in Entstehung befindlichen Gletschervorfelder und alpinen Schwemmebenen – genau jene Flächen mit dem grössten Biodiversitäts-Potenzial. Davon betroffen wären nicht nur Grimsel und Trift, sondern z.B. auch Gornergletscher, Haut Glacier d'Arolla, Glacier de Ferpècle oder Fieschergletscher, wo Stauseen in Planung sind.
  • StromVG Art. 9 sieht vor, dass die Realisierung der 15 Wasserkraftprojekte des Runden Tischs "grundsätzlich anderen nationalen Interessen vorgeht". Dies verstösst gemäss Umweltjuristen gegen mehrere Verfassungsartikel, greift in die Kompetenzen der Kantone ein und verletzt die Gewaltenteilung. Es wäre zudem naiv zu glauben, dass davon "bloss" diese 15 Projekte betroffen sind, ist doch im selben Artikel vorgesehen, die Liste bei Bedarf (was zu erwarten ist) zu erweitern. Dann stehen zahlreiche bisher unberührte Täler zur Verfügung (siehe oben).
Die Umweltorganisationen sind alarmiert, aber leider auch gespalten. Während einige dafür kämpfen, dass Gletschervorfelder und alpine Auen als Biodiversitäts-Hotspots hohen Schutz geniessen, sind andere zu Zugeständnissen bereit.



Aktion mit Parlamentarier:innen vor dem Bundeshaus, Bild: Marta Corra



Richtplananpassung Trift - Grimsel - Oberaar
Am 21. Dezember 2022 hat der Regierungsrat des Kantons Bern die Richtplananpassung betreffend Grimsel, Trift und Oberaar beschlossen und die Projekte Trift und Grimsel festgesetzt. Unsere im Rahmen der Mitwirkung formulierten Einwände wurden leider vollumfänglich abgewiesen oder ignoriert. Umso dringlicher erscheint die Beurteilung durch unabhängigere Gerichte. Einen Tag später, am 22. Dezember 2022 hat das Amt für Wasser und Abfall die Wiederaufnahme des Konzessionsverfahrens Trift bekannt gegeben. – Wenn das keine effiziente Verwaltung ist!


Trift: Kartengrüsse an den Grossen Rat
Inzwischen hat der Regierungsrat das Konzessionsgesuch Trift bereits an den Grossen Rat weiterempfohlen. Dieser wird es voraussichtlich Anfang Juni 2023 behandeln und gutheissen. Wir möchten es aber nicht unterlassen, unseren kantonalen Volksvertreter:innen ins Gewissen zu reden und mindestens ein paar Gegenstimmen zu erzielen. Alle Mitglieder des Grimselvereins sind aufgerufen, mit den beigelegten Postkarten den Grossrät:innen ihre Bedenken zum Triftprojekt oder ein Plädoyer für Natur und Wildnis in der Trift zu schicken (siehe Beilagen).
Der Beschluss des Grossen Rats wird referendums- und beschwerdefähig sein.


Grimsel: Dialog um was?
Auch beim Projekt Grimsel geht die Geschichte weiter. Die KWO haben angekündigt, das überarbeitete Konzessionsgesuch bis Ende 2023 einzureichen. Im Vorfeld laden sie zahlreiche Umweltorganisationen zu einem "Grimsel Dialog" ein, um "das weitere Vorgehen festzulegen". Was das heisst, darauf sind wir gespannt. Jedenfalls werden wir uns auf keinen Kuhhandel einlassen und das Gletschervorfeld Unteraar nicht für einen grünen Punkt verkaufen.


Trift-Suite von Köbi Gantenbein
Wer am 5. April nicht im Alpinen Museum in Bern war, hat etwas verpasst: Die Uraufführung der Trift-Suite "Die Ermutigung der Wasseramsel" von Köbi Gantenbein und der Kapelle Alpenglühn. Ein Abend voller phantastischer Geschichten, knallharter Fakten und stimmungsvoller Musik. Es gibt eine weitere Gelegenheit, dies mitzuerleben – zusammen mit dem Film "Trift - ein Exempel": Am 20. Juni im Kino Odeon in Brugg. Infos unter www.rettet-die-trift.ch


Gletscherweib am 1. Juli 2023
Am Samstag, 1. Juli 2023 wollen wir das Gletscherweib in der Unteraar auffrischen und neu schmücken. Priska Walss wird uns mit ihren Alphornklängen verzaubern. Köbi Gantenbein dasselbe mit Worten.
Treffpunkt: Grimsel Summerloch 10.06 (Postauto Meiringen ab 09.25)
Wegen des Baus der neuen Staumauer Spittellamm beginnt die Wanderung nicht beim Hospiz. Die Bushaltestelle "Summerloch" befindet sich nicht beim Parkplatz Summerloch, sondern bei der Haarnadelkurve direkt unter der Seeuferegg-Staumauer. Von dort 10 Minuten Abstieg zum Parkplatz Summerloch.
Die Wanderzeit hin und zurück beträgt ca. 4 Stunden. Ausrüstung: gute Schuhe, Sonnen-, Regen- und Kälteschutz, genügend Essen und Trinken.
Wer in der Lauteraarhütte übernachten will, soll bitte direkt dort reservieren:
Tel. 033 973 11 10 – weitere Auskünfte bei Thomas Rytz: Tel. 031 382 33 53


Feuer in den Alpen – Triftvisite am 12. - 13. August 2023
Das Feuer in den Alpen findet heuer am 12. August bei der Windegghütte statt, anlässlich der zweitägigen Triftvisite. Weitere Infos siehe beigelegten Flyer.


GV des Grimselvereins
Termin zum Vormerken: 18. November 2023 im Kirchgemeindehaus Meiringen


Mitgliederbeitrag
Diesem Rundbrief liegt ein Einzahlungsschein bei. Der Jahresbeitrag beträgt für Einzelmitglieder Fr. 20.-, für Familien Fr. 50.-, für Vereine Fr. 100.-. Für Aufrundungen sind wir sehr dankbar.


Mit herzlichen Grüssen
Vorstand Grimselverein
Christian, Johannes, John, Katharina, Nick, Thomas

(30.04.2023)








Ein schwarzer Tag für die Grimsel



Stellungnahme des Grimselvereins zur Nationalratsdebatte über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter

Der Nationalrat hat im Rahmen der Änderung des Energiegesetzes u.a. über das Ausbauprojekt Grimsel, die Stauseeerhöhung um 23 Meter, debattiert und dessen Realisierung als dringlich und allen anderen Interessen übergeordnet deklariert. – Ein schwarzer Tag für die Landschaft hinter dem Grimselsee, dem Ursprung der Aare. Ein wunderbarer Flecken Natur, der sich gerade dieser Tage in goldene Herbsttöne verfärbt.

Zur Erinnerung: Die Landschaft um den bestehenden Grimselsee gehört – neben dem Nationalpark – zu den am besten geschützten in diesem Land. Sie ist sowohl BLN-Gebiet als auch kantonales Naturschutzgebiet. Sie wird umschlossen vom UNESCO-Weltnaturerbe. Sie umfasst ein potenzielles Auenbiotop von nationaler Bedeutung, das aus politischen Gründen nicht ins Inventar aufgenommen wurde. Und sie beinhaltet eine Moorlandschaft, deren Perimeter ebenfalls aus politischen Gründen beschnitten wurde. Demgegenüber steht ein energiestrategisch fragwürdiges Ausbauprojekt der KWO, das in der aktuellen Winterstromdebatte zwar politischen Auftrieb erhält, dessen Realisierung aber noch Jahre beanspruchen würde und dessen Beitrag zur Versorgungssicherheit unerheblich wäre.

Die Gerichte haben diese komplexen Sachverhalte eingehend geprüft und immerhin viermal gegen das KWO-Projekt geurteilt. Im letzten Urteil hat das Bundesgericht festgehalten, dass die Interessenabwägung zwischen Natur- und Landschaftsschutz auf der einen und Energienutzung auf der anderen Seite vertiefter und unter Einbezug neuer Fakten erfolgen muss.

Da die Wasserwirtschaft mit ihrer starken Lobby im Bundesparlament nicht mehr warten mag, hat sie nun mit dem Brecheisen eine politische Lösung erzwungen. Der Nationalrat folgt ihr und mogelt das Grimselprojekt als Zückerchen hinein in das Förderpaket für die Solarenergie. Mit Kalkül wird die heraufbeschworene Strommangellage missbraucht, um einseitig die Interessen der Wasserwirtschaft durchzusetzen. Der Schaden für Natur und Landschaft wäre immens und irreversibel.

Wenn der Nationalrat das Projekt Grimsel durchwinkt mit Aussagen wie "Grimsel soll jetzt erhöht werden, weil die Kräne schon stehen" (Masshardt, Rösti), sind wir erschüttert, auf welch tiefem Niveau diese Diskussion auf höchster politischer Ebene geführt wird.

Der Grimselverein sieht seine Aufgabe weiterhin im Schutz der Landschaften im Einzugsgebiet der Aare. Er wird die Konzessions- und Baubewilligungsverfahren aufmerksam verfolgen.

(28.9.2022)









Rundbrief 75, Oktober 2022


Grimsel muss jetzt erhöht werden,
weil die Kräne schon stehen.
Albert Rösti



Liebe Mitglieder, Freundinnen und Freunde

Darf man ein Haus erstellen ohne Planung und Baubewilligung, bloss weil auf dem Grundstück schon ein Kran steht? – Das Bundesparlament beantwortet diese Frage neuerdings mit ja. Und hebelt gleichzeitig die bestehenden Planungs- und Bewilligungsverfahren aus, inklusive Natur- und Landschaftsschutzgesetzen.
 
Der Grimselstausee soll gemäss Bundesparlament nun also erhöht werden. Als dringliche Massnahme zur Sicherung der Stromversorgung im Winter. Per Notrecht. Es handelt sich um ein Gegengeschäft – man könnte auch Kuhhandel sagen – mit dem Ausbau der Photovoltaik auf grossen Dachflächen und im Gebirge. Die Energieinteressen werden über alle anderen gestellt. Die Gebirgskantone reiben sich die Hände, die grossen Energiekonzerne und die Bauwirtschaft auch. Ein Millionendeal.
 
Zur Erinnerung: Die Landschaft um den bestehenden Grimselsee gehört zu den am besten geschützten in diesem Land. Sie ist sowohl BLN-Gebiet als auch kantonales Naturschutzgebiet. Sie wird umschlossen vom UNESCO-Weltnaturerbe. Sie umfasst ein Auenbiotop von nationaler Bedeutung, das aus politischen Gründen bisher nicht ins Inventar aufgenommen wurde. Und sie beinhaltet eine Moorlandschaft, deren Perimeter ebenfalls aus politischen Gründen beschnitten wurde.
Demgegenüber steht ein energiestrategisch fragwürdiges Ausbauprojekt der KWO, dessen Realisierung mindestens noch 5-10 Jahre beanspruchen würde und dessen Beitrag zur Versorgungssicherheit unerheblich wäre.
Das Bundesgericht hat in seinem letzten Urteil festgehalten, dass diese Interessenabwägung zwischen Natur- und Landschaftsschutz auf der einen und Energienutzung auf der anderen Seite vertiefter und unter Einbezug neuester Fakten erfolgen muss.
 
Die Wasserwirtschaft mit ihrer starken Lobby im Bundesparlament traut dem Rechtsweg offenbar nicht mehr und hat nun mit dem Brecheisen eine politische Lösung erzwungen. Mit Kalkül wird die heraufbeschworene Strommangellage missbraucht, um einseitig die Interessen der Energiewirtschaft durchzusetzen. Dasselbe Prozedere droht in der nächsten Session auch dem Triftprojekt und den Windkraftanlagen. Beschwerdemöglichkeiten werden praktisch ausgeschlossen.
 
Dieses Vorgehen löst auch auf staatsrechtlicher Seite heftige Kritik aus. Staatsrechtsprofessor Alain Griffel meint: "Das Parlament scheint mir im Moment ausser Rand und Band geraten zu sein." Wenn es einen grundsätzlichen Vorrang gewisser Interessen ins Gesetz schreibe, hebe es sich über die Verfassung hinweg und schaffe auf gesetzlicher Ebene ein unheilvolles Chaos. Zudem sei die Frage der objektiven Dringlichkeit dieses Beschlusses überhaupt nicht klar.
 
Was nun? – Nach einem ersten Schock haben wir uns im Vorstand wieder etwas gefasst. Wir machen uns keine Illusionen: Ein grosser Teil der Bevölkerung will uneingeschränkte Verfügbarkeit von Energie. Die Zeiten sind schwierig für Umweltschutz.
 
Dennoch geben wir nicht auf. Uns beschäftigt nicht die idiotische Frage, ob es praktischer ist, einen Kran einmal oder zweimal aufzustellen. Uns beschäftigt echte Sorge um die natürlichen Ressourcen, um unersetzliche Landschaften, Gewässer und Biotope, um die Lebensgrundlagen auch künftiger Generationen. Wir werden uns weiter für die wertvollen Landschaften Grimsel und Trift einsetzen.


Nimmer verdient, Schicksal zu heissen,
bloss weil er geschehen: der Blödsinn.
Max Frisch



Richtplananpassung Trift - Grimsel - Oberaar

Gemäss dem Urteil des Bundesgerichts muss der Kanton Bern eine Richtplananpassung durchführen. Im Entwurf werden nun die Projekte Grimsel und Trift festgesetzt sowie die Erhöhung des Oberaarsees vororientiert. In der nötigen Interessenabwägung bezieht sich der Kanton weitgehend auf die Erklärung des Runden Tischs Wasserkraft. Dieses Gremium haben wir wiederholt als einseitig und in keiner Weise demokratisch legitimiert kritisiert. Dessen Erklärung basiert auf unreflektierten Prämissen und geht voreingenommen und manipulativ mit den wissenschaftlichen Grundlagen um. Deshalb haben wir im Rahmen der Mitwirkung dezidierte Kritik an den Beschlüssen und Erläuterungen des Kantons platziert. Die Stellungnahme ist auf unserer Webseite einsehbar.


Feuer in den Alpen / Triftvisite

Einen beglückenden Höhepunkt im Jahr haben wir Mitte August erlebt, mit der Triftvisite. Mit über vierzig Gästen waren wir in der Trift, haben wie jeden Sommer protestiert gegen das Ansinnen, in diesem noch verschonten Tal eine Staumauer zu bauen. Wir hatten wunderbares Wetter, etliche Leute haben unter freiem Himmel übernachtet, die Sternschnuppen geschaut. Und wir hatten das Vergnügen, die Vorpremière des neuen Films "Trift. Ein Exempel" (Menk Rufibach und Dinah Gafner) zu erleben, auf kleine Leinwand projiziert, im platschvollen Aufenthaltsraum der Windegghütte - das war ein besonderes Ereignis. Am zweiten Tag hat Mary Leibundgut die Interessierten dem See entlang zur Schwemmebene begleitet, an ihrem grossen Wissen über Flora, Fauna, Landschaft und Wasser teilhaben lassen - eine kleine Weile in dieser Umgebung verbringen ist wertvoll und eindrücklich, stärkt die Entschlossenheit, für die Trift einzustehen.


Filmpremière "Trift. Ein Exempel" am 10. September 22

Das Kino Meiringen war brechend voll, das Alphorntrio "I Cornuti" spielte Unerhörtes, die Apéro-Gesellschaft feierte den guten Film, das Zusammensein, diesen Augenblick der Hoffnung in einer doch bedrohlichen politischen Entwicklung. Die Hauptstrasse in Meiringen war gesäumt von den schönen Filmplakaten. Wer an die GV kommt, wird den Film sehen und sich überzeugen können: die Bilder machen bestimmt auch Leute nachdenklich, die meinen, man müsse in der Trift ein Kraftwerk bauen.


Mit herzlichen Grüssen
Vorstand Grimselverein: Johannes, John, Katharina, Nick, Thomas


(25.10.2022)








Film "Trift - Ein Exempel" von Menk Rufibach und Dinah Gafner



Der Film kann unter folgenden Links betrachtet werden:














Stellungnahme des Grimselvereins zur Richtplananpassung Trift - Grimsel – Oberaar

Grundsätzliche Ablehnung der neuen Richtplanfestsetzungen

1. Wir sind nicht einverstanden, dass vorsorglich die raumplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden zur verschwenderischen Nutzung von einzigartigen, raren und ökologisch wertvollen Gebirgs- und alpinen Gewässerlandschaften, bevor die prioritären Massnahmen zur Energiewende (Effizienz, Suffizienz) erfolgreich umgesetzt sind. Diese Landschaftsverschwendung gibt falsche Signale, die den eigentlichen Zielen der Energiewende zuwiderlaufen.

2. Wir sind dagegen, dass im Hasli und vor allem im bereits intensiv für die Wasserkraft genutzten Einzugsgebiet der KWO weitere einmalige Gewässerstrecken trockengelegt und Talkessel mit grossem Potential für die Biodiversitätsentwicklung überschwemmt werden. Die bestehende Belastung ist bereits mehr als genug, die Zitrone ist ausgepresst. Der Beitrag der Talschaft zur Energieversorgung ist mehr als erfüllt.

3. Wir erachten es als unzulässig, dass die Resultate des Runden Tisches Wasserkraft als Grundlage herangezogen werden. Die Herleitung der „15er- Liste“ des Runden Tischs ist nach wie vor intransparent. Diese Liste bildet keine wissenschaftlich erhärtete und legitime Grundlage für eine raumplanerische Interessenabwägung auf kantonaler Stufe. Es bleibt Tatsache, dass Grimsel und Trift zu den Projekten mit dem schlechtesten Nutzen-Schaden-Verhältnis zählen.

4. Wir bemängeln, dass als mögliche Alternativen nur Wasserkraftprojekte aus der „15er-Liste“ einbezogen werden, anstelle der heute bekannten modernen Energieerzeugungs- und -Speicherungsmöglichkeiten, welche ökologisch und ökonomisch günstiger sind und Zukunftspotential aufweisen. Wir können nicht mit der Technologie von gestern die Probleme von morgen lösen.

5. Wir weisen darauf hin, dass die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Umlagerung von Wasser vom Sommer in den Winter ausser Acht gelassen werden (u.a. fehlendes Wasser im Unterlauf im Sommer mit Auswirkungen auf Menge und Temperatur, fehlender Strom im Sommer).

6. Wir kritisieren, dass der Schutzbegriff für national und kantonal geschützte Gebiete verwässert werden soll. In Schutzgebieten muss der Schutz weiterhin "Vorrang haben", und nicht wie vorgesehen bloss "besondere Bedeutung". Sonst sind es keine Schutzgebiete mehr.

Die zwei Dokumente "Anpassungen des Richtplans" und "Erläuterungsbericht", sowie unsere beiden Stellungnahmen dazu befinden sich hier:
(8.9.2022)








Bund-Artikel zur Trift

Im Artikel "Die einsamen Kämpfer gegen den Trift-Stausee" in der Zeitung "Der Bund" vom 10.8. kommen unsere Mitglieder Dres Schild und Heini Glauser zu Wort. (Der Artikel ist kostenpflichtig, kann aber durch Anlegen eines Logins freigeschaltet werden.)






Stellungnahme des Grimselvereins zur "Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches Wasserkraft"

Der Runde Tisch Wasserkraft wurde von Bundesrätin Simonetta Sommaruga einberufen, um mit verschiedenen Akteuren die Herausforderungen der Wasserkraft zu erörtern. An der Runde nahmen vier Umweltorganisationen teil, neben zahlreichen Vertretern der Energiekonzerne, der Wasserwirtschaft und der Gebirgskantone. In der Schlusserklärung werden 15 Projekte der Speicherwasserkraft identifiziert, welche «gemäss heutigem Kenntnisstand energetisch am meistversprechenden sind und gleichzeitig mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Biodiversität und Landschaft umgesetzt werden können». Darunter Projekte wie Grimsel und Trift.
Der Grimselverein sieht solche Vereinbarungen sehr kritisch, auch wenn damit die bestehenden Bewilligungsverfahren nicht ersetzt und keine Präjudize geschaffen werden sollen.

Der Grimselverein nimmt inhaltlich wie folgt Stellung:

1. Wir kritisieren das Ausbauziel für die saisonale Speicherproduktion von 2 TWh. Es ist willkürlich, zu ambitioniert und unnötig.
Willkürlich, weil der Ausbaubedarf für Winterspeicher erheblich höher ist. Die 2 TWh decken bloss einen geringen Teil des zukünftig benötigten Winterstroms. Selbst die Axpo nennt in ihrer Stellungnahme (gemäss Radio SRF, 13.12.21) einen Ausbaubedarf von 50 TWh. Dazu sind zwingend andere Ansätze und Technologien nötig.
Zu ambitioniert, weil bereits jetzt 95% der Gewässer in der Schweiz als genutzt oder beeinträchtigt gelten. Gewässerbiotope (natürliche Fliessgewässer, Tümpel, Auen und Schwemmebenen) sind Mangelware. Die verbleibenden unberührten Gewässer und die durch Gletscherrückgänge entstehenden alpinen Auen sind für die Biodiversität unverzichtbar. Wasserkraftprojekte in diesen sensiblen Biotopformen sind nicht verhandelbar.
Unnötig, weil es in Zukunft andere Produktions- und Speicherformen für Energie geben wird, geben muss. Auch andere Länder sind mit dieser Herausforderung konfrontiert, ohne dass sie unberührte Gebirgstäler zur Verfügung haben.

2. Wir kritisieren, dass die Methode der Bewertung nach energiewirtschaftlichen und nach Biodiversitäts- und Landschaftskriterien nicht offengelegt wird. Es ist nicht nachvollziehbar, wie zwei völlig unterschiedlich gelagerte "Werte" quantifiziert und miteinander in Rechnung gestellt werden sollen.

3. Wir kritisieren das Verfahren, das von Grund auf eine Schadensminimierung und nicht eine Schadensvermeidung vorsieht. Durch die fadenscheinige "Prämisse" des Ausbauziels (2Twh) und die Relativierung von Auswirkungen auf Biodiversität und Landschaft erhält die daraus resultierende 15er-Liste plötzlich einen Anstrich von Logik, Vernunft und Notwendigkeit. Wir gehen hingegen davon aus, dass in der vorliegenden Gefahr des fortschreitenden Biodiversitätsverlusts (IPBES-Bericht 2019) jeder Eingriff in unberührte Landschaft zu unterlassen ist.

4. Wir kritisieren, dass auf der 15er-Liste absolute Neubauprojekte wie Gorner, Oberaletsch und Trift figurieren. Diese Projekte betreffen unberührte, unerschlossene alpine Geländekammern von unschätzbarem Wert. Zwei dieser Gebiete befinden sich im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung, das dritte steht ihnen in keiner Weise nach.

5. Wir kritisieren die implizierte Verharmlosung von Erhöhungen bestehender Staumauern. Dies mag im einen oder anderen Fall vielleicht verkraftbar sein, gerade das Beispiel Grimsel zeigt aber, dass bereits ein Höherstau von 23 Metern die Zerstörung von rund einem halben Quadratkilometer an wertvollen Moorbiotopen, Schwemmebenen und Auengewässern im Vorfeld des Unteraargletschers bewirkt.

6. Wir begrüssen, dass der vorliegenden 15er-Liste keinerlei Präjudiz attestiert wird. Wir befürchten aber, dass mit dieser undurchsichtigen Quantifizierung dennoch Druck auf die Bewilligungsbehörden ausgeübt wird.

7. Wir begrüssen, dass der Runde Tisch anerkennt, dass an der rechtlichen Bewilligungsordnung nicht gerüttelt wird, dass an der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen festgehalten wird und dass die Möglichkeit zur Verbandsbeschwerde unverändert weiter besteht.

8. Wir begrüssen, dass der Runde Tisch empfiehlt, im Rahmen der kantonalen Richtplanungen neben der gesetzlich geforderten Positivplanung auch eine "Negativplanung" zu vollziehen, also eine grundsätzliche Schutzplanung vor Eingriffen, namentlich für revitalisierte Strecken, letzte unverbaute Flüsse (Trift!), Lebensräume seltener Arten oder schutzwürdige Biotope (Grimsel/Unteraar!).

9. Wir begrüssen, dass der Runde Tisch die bestehenden Schutzbestimmungen anerkennt, insbesondere bezüglich Restwassermengen (Trift?), Schutz von bestehenden Biotopen von nationaler Bedeutung (Unteraar?) und von Ersatzmassnahmen.

10. Wir kritisieren die Art der Ausgestaltung von sogenannten "Ausgleichsmassnahmen". Es wird suggeriert, dass mit Ausgleichsmassnahmen die Schäden von landschaftszerstörenden Projekten kompensiert oder wiedergutgemacht werden können. Dem ist leider nicht so. Das Beispiel Trift zeigt, dass die ausgehandelten Ausgleichsmassnahmen in reinen Verzichtserklärungen bestehen oder sehr gering sind und dem Ausmass an Zerstörung in keiner Weise gerecht werden.

11. Wir kritisieren den weit gefassten Rahmen von Ausgleichsmassnahmen. Damit lassen sich praktisch beliebige, auch überregionale "Ideen" als "Massnahmen" aufrechnen.

12. Wir kritisieren die Berücksichtigung der Kosten von sogenannten Ausgleichsmassnahmen. Macht die Berücksichtigung von "direkten" (monetären) Massnahmekosten noch einigermassen Sinn, ist die Berechnung einer Reduktion des Energieproduktionspotenzials als "indirekte Kosten" hanebüchen. So wird eine reine Verzichtshandlung als Wiedergutmachung verkauft. Die günstigste Ausgleichsmassnahme, nämlich die Unterschutzstellung eines Gebiets, wird so schnell zur teuersten Massnahme.

13. Wir kritisieren, dass bei den Wasserkraftprojekten wie bei den Ausgleichsmassnahmen das energiewirtschaftliche Potenzial in Rechnung gestellt wird, während bei den Auswirkungen auf Biodiversität und Landschaft vom Ist-Zustand ausgegangen wird. Das ist gerade bei den neu entstehenden Gletschervorfeldern ein ungerechtes Verfahren, da sich diese aktuell womöglich noch in einem flächenmässig kleinen, wenig entwickelten Zustand befinden. Es muss also auch hier das Potenzial einer in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden Entwicklung berücksichtigt werden (Studie Geo7).

Links: (15.12.2021)








Ausbau Grimselstausee: Beschwerde von Aqua Viva beim Bundesgericht gutgeheissen!

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Aqua Viva und Greinastiftung im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Staumauern des Grimsel-Wasserkraftwerks gutgeheissen. Die Sache wird an den Berner Regierungsrat zurückgewiesen. Das Projekt bedarf einer Festsetzung im kantonalen Richtplan, damit die verschiedenen Nutz- und Schutzinteressen abgestimmt werden können. In diesem Rahmen ist auch eine Koordination mit dem geplanten Kraftwerk Trift erforderlich.
Als Folge davon wurde auch die für die Wintersession 2020 des Bernischen Grossen Rats geplante Beratung der Konzession der Triftsee-Mauer verschoben.

(30.11.2020)










Zum Begriff des „nationalen Interesses" im Zusammenhang mit dem Energiegesetz - Überblick

In den letzten Jahren ist im Zusammenhang mit der Energiewende der Begriff des "nationalen Interesses" immer öfter zu hören gewesen. Ein Überblick über die Verwendung des Begriffs im Zusammenhang mit dem Energiegesetz kann auf der Homepage des Grimselvereins bezogen werden: Überblick "nationales Interesse" herunterladen.

(12.7.2021)










Pingwin Planet - Appell an Berner Grossrätinnen: Timeout für die Trift

Die Nonprofitorganisation Pingwin Planet bezieht auf ihrer Homepage Stellung gegen die Trift-Staumauer. Hier geht es zu der Homepage von Pingwing Planet: https://pingwinplanet.ch/index.php/appell-an-grossraetinnen.html


(16.11.2020)










Feuer in den Alpen 2020

Am 8. August 2020 fand bei schönstem Wetter das diesjährige Feuer in den Alpen auf dem Sidelhorn statt. Hier einige Eindrücke von diesem Anlass.

Feuer in den Alpen 2020
Feuer in den Alpen 2020
Feuer in den Alpen 2020
Feuer in den Alpen 2020
Hinweis: zur Anzeige in hoher Auflösung Bilder anklicken

(30.8.2020)










Einordnung des Bundesratsbeschlusses zur Schutz- und Nutzungsplanung Oberes Gadmental

Wie den Medien zu entnehmen war, hat der Bundesrat am 20. März 2020 die vom Kanton Bern eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung (SNP) für die Wasserkraftnutzung im oberen Gadmental genehmigt. Dieser Beschluss bildet formell eine der Voraussetzungen, dass der Regierungsrat dem Grossrat demnächst den entsprechenden Konzessionsentwurf zum Trift-Projekt der KWO unterbreiten kann. Die Planung sieht zum Zweck einer Mehrnutzung tiefere Mindestrestwassermengen als im Gewässerschutzgesetz festgelegt vor. Dank dieser verstärkten Gewässernutzung könnte das Kraftwerk jährlich 10 GWh mehr Energie produzieren (145 statt 135 GWh). Dies entspricht dem jährlichen Energieverbrauch von rund 2000 durchschnittlichen Haushalten.

Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass unterhalb von Wasserentnahmen für die Stromproduktion eine Mindestrestwassermenge verbleiben muss, welche die natürlichen Funktionen des Gewässers (z.B. Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Strukturierung der Landschaft oder Speisung des Grundwassers) gewährleisten sollte. Je nach Bedeutung des Gewässers (z.B. für die Grundwasseranreicherung oder als Landschaftselement) müssen die Kantone diese Restwassermenge erhöhen. In Ausnahmefällen können sie Restwassermengen festlegen, die das gesetzliche Minimum unterschreiten, unter anderem eben aufgrund einer SNP. Dazu braucht es einen Nutzungsverzicht an anderen Gewässern und weitere ökologische Ersatzmassnahmen zum Ausgleich.

Das Trift-Projekt der KWO beinhaltet bekanntlich den Bau eines neuen Kraftwerks im oberen Gadmental mit einem künstlichen Stausee in der oberen Trift und mit zwei neuen Fassungen am Steinwasser und am Triftwasser. Bei beiden Fassungen ist vorgesehen, die gesetzlichen Restwassermengen im Sommerhalbjahr massiv zu unterschreiten. Als Ausgleich wollen die KWO künftig auf die Nutzung des oberen Wendenwassers, des Giglibachs und des Treichigrabens verzichten. Es ist zudem vorgesehen, einen Teil des Gadmer- und des Urbachwassers zu revitalisieren.

Aus Sicht des Grimselvereins kommt die Genehmigung der SNP nicht unerwartet, entspricht sie doch dem von den KWO unter Mitwirkung der grossen Umweltschutzorganisationen ausgehandelten Deal. Der Grimselverein und Aqua Viva hingegen erachten in ihrer Einsprache unter anderem die vorgesehene Unterschreitung der gesetzlich festgelegten Restwassermengen als grundsätzlich fragwürdig und inakzeptabel. Mit den vorgesehenen Mengen würden lebendige und einzigartige Gewässerlandschaften unterhalb des aufzustauenden Triftsees und im unteren Bereich des Steinwassers praktisch ab- und ruhiggestellt. Anstatt einer Erhöhung der Mindestrestwassermenge um 50%, wie es gemäss Umweltverträglichkeitsbericht aufgrund der Bedeutung eigentlich nötig wäre, soll die Restwassermenge um sage und schreibe bis zu zwei Drittel reduziert werden. Dies für eine Mehrproduktion von lediglich 7.5%.
Es gibt bereits mehrere Beispiele im Haslital, wo aufgrund von SNP unterhalb von Wasserkraftfassungen praktisch leere Bachtobel und Wasserfälle übrigbleiben (Alpbach, Reichenbach).

Die in der Schutz- und Nutzungsplanung vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen entsprechen nicht einem ökologischen Gewinn und sind zu hoch bewertet. Die Verzichtsbekundungen betreffen ökologisch und landschaftlich wenig wertvolle Gewässer (Treichigraben) oder wenig schlüssige Nutzungsideen (Wendenwasser, Giglibach). Überdies scheint es ohnehin absurd, wenn Zerstörungen "ausgeglichen" werden dürfen mit dem Verzicht auf noch weitergehende Zerstörungen.
Mindestens zwei der drei vorgesehenen Revitalisierungen (Gadmerwasser Fuhren Mitte, Urbachwasser) betreffen Gewässerabschnitte, welche nach der kantonalen Revitalisierungsplanung sowieso innert 20 Jahren durch den Kanton zu revitalisieren sind. Sie können also nicht als Kompensation für neue Beeinträchtigungen herbeigezogen werden, insbesondere auch weil im kantonalen Renaturierungsfonds genügend Mittel vorhanden sind.

Der Grimselverein und Aqua Viva halten an ihrer Einsprache gegen das gesamte Trift-Projekt fest.

(5.4.2020)








Power to gas


Mit der Power to Gas Technologie kann im Sommer aus überschüssigem Solarstrom Methan produziert und komprimiert in Röhrenspeichern gelagert werden. Das Methan kann im Winter ins normale Gasnetz eingespeist werden und mittels WKK Strom plus Wärme erzeugen. Es gibt aber noch weitere Anwendungsformen der Power to Gas Technologie.

(17.4.2020)








Film "Rettet die Trift"

Am "Feuer in den Alpen", das 2019 für einmal nicht auf dem Sidelhorn, sondern in der Trift durchgeführt wurde, ist ein Filmbeitrag erstellt worden. Dieser kann unter diesem Link angesehen werden

Startbild Rettet Die Trift


(24.10.2019)








Verwaltungsgerichtsurteil vom 21.Mai 2019

Das Verwaltungsgerichtsurteil vom 21.Mai 2019 ist unter diesem Link verfügbar.
(24.10.2019)








Argumente gegen die Konzessionserteilung für ein Kraftwerk in der Trift im Berner Oberland

1. Die Trift ist keine Einöde. Die Trift ist eine grossartige, praktisch unberührte Gebirgslandschaft. Sie umfasst wilde Bachläufe, Schluchten, Alpwiesen, schroffe Felsen, Wald, einen natürlichen See und ein frisches, dynamisches Gletschervorfeld. Sie ist den unmittelbar angrenzenden BLN-Gebieten "Berner Hochalpen" und "Rhonegletscher" ebenbürtig. Das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern beurteilt in einem Fachbericht das Triftwasser als von "hohem Naturwert". Selbst der Umweltverträglichkeitsbericht des Trift-Projekts bezeichnet das betroffene Gebiet in vielerlei Hinsicht als einzigartig, schützens- und erhaltenswert.

2. Energiewende heisst nicht Opferung des Landschafts- und Biotopschutzes. Die Energiewende ist notwendig, weil die Schweiz aus den fossilen Energien und aus der Atomenergie aussteigen muss. Für die Deckung unseres zukünftigen Energiebedarfs brauchen wir aber keine neuen Stauseen, auch in der Trift nicht. Es gibt genügend alternative Möglichkeiten, erneuerbare Energie umweltfreundlich und günstig zu erzeugen. Insbesondere im Bereich der Photovoltaik hat die Schweiz enormes Ausbaupotenzial.

3. Wasserkraft ist in der Schweiz zu sehr grossen Teilen genutzt. Die wenigen verbliebenen Bäche und Flüsse, unberührten Täler und Gletschergebiete müssen erhalten bleiben. Der Beitrag des Trift-Projekts an die gesamte Stromproduktion in der Schweiz ist mit 0,25 Prozent unerheblich. Mit Photovoltaik kann diese Energiemenge ohne grössere Probleme auf Dachflächen im Siedlungsgebiet und entlang von Autobahnen erzeugt werden.

4. Für die Winterenergie ist das Trift-Projekt nicht notwendig. Im Winter kann mittels Photovoltaik an Wänden (Schallschutzmauern, Stützmauern, Gebäudefassaden etc.) genügend Strom erzeugt werden. Bezüglich Speichermöglichkeiten für Energie sind grosse technologische Entwicklungen im Gang (Power to Gas, neue Batterietechnik). Es wird in 10 bis 20 Jahren bessere (dezentrale) Speichermöglichkeiten geben als Stauseen.

5. Das Trift-Projekt verdreht die Prioritäten. Es kann nicht sein, dass eine unberührte Berglandschaft zerstört wird, obwohl es sinnvolle umweltverträgliche Alternativen der Energieerzeugung gibt. Zuerst müssen zukunftsgerichtete Energiesparmassnahmen umgesetzt und alle weniger landschaftsbelastenden Produktionsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.

6. Das Trift-Projekt ist ökonomisch unsinnig. Photovoltaik wird immer günstiger. Mit dem Investitionsvolumen des Trift-Projekts lässt sich mittels neuer Photovoltaik-Anlagen doppelt so viel Strom erzeugen. Diese können auf Dachflächen von Wohn- und Gewerbebauten, entlang von Autobahnen und Bahnlinien erstellt werden.

Aus diesen Gründen und Überlegungen haben der Grimselverein und Aqua Viva Einsprache gegen das Konzessionsgesuch erhoben.

Der Grimselverein ersucht den Grossen Rat, die Konzession für das Kraftwerk Trift nicht zu erteilen.

Quellen:
  • "Alpenstrom", Themenheft Hochparterre, Nov. 2016, Verlag Hochparterre, Zürich
  • Studie "Photovoltaik als kostengünstigste Stromquelle...", Okt. 2018, auf www.energiestiftung.ch

(19.4.2019)










Bilder von der Trift

Wir tragen hier einiges Bildmaterial zusammen von der Landschaft rund um den Triftsee. Es sind Bilder und ein Filmausschnitt (150 MByte): vom See selber, vom Gletscher oberhalb des Sees aus dem mächtig das Triftwasser hervorströmt und in den See fliesst und von der Schlucht unterhalb des Sees.
Die Bilder stammen mit freundlicher Genehmigung von Mary Leibundgut, Nick Röllin, Beat Teige und Thomas Benkeler. Die Bilder sind hier auch in hoher Auflösung verfügbar: darauf sieht man gut die gewaltige Kraft dieser Landschaft.
Von Mary Leibundgut gibt es auf der Website www.grimsel.ch weitere Bilder von der Trift.
Von Nick Röllin gibt es weitere Bilder auf Dropbox. Es lohnt sich vorbeizuschauen.
Hinweis: zur Anzeige in hoher Auflösung Bilder anklicken

Triftwasser fliesst in den Triftsee

Rückgang des Triftgletschers 1948 bis 2006. (Quelle: Projektunterlagen KWO)
Panoramafoto der Trift, aufgenommen am 27. August 2012 im Graaggi. In der rechten Bildhälfte ist die Windegghütte erkennbar. Für Ansicht in Originalgrösse: Bild anklicken (Bild Thomas Benkler)


(23.5.2018)










Widerstand an der Trift - Gebirgsschönheit erhalten

Der Grimselverein und Aqua Viva wehren sich mit einer Einsprache gegen das geplante Kraftwerk Trift im Berner Oberland. Die einzigartige Landschaft unterhalb des Triftgletschers würde durch den Bau unwiederbringlich zerstört - für eine schweizweit mickrige Steigerung der Energieproduktion von lediglich 0.2%. Für die beiden Organisationen ist klar: In diesem Fall ist das nationale Interesse, diese einmalige Hochgebirgslandschaft zu schützen, höher zu gewichten als die Energieproduktion.
(7.2.2018)

Medienmitteilung
Einsprache






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