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Rundbrief 62, Februar 2016
Liebe Mitglieder des Grimselvereins
Seit der Jahresversammlung Ende November 2015 hat sich rund um unseren Verein einiges getan. Das für die Grimsel äusserst positive
Urteil des Bernischen Verwaltungsgerichtes vom 22. Dezember 2015 war der Anlass für eine breite Medienberichterstattung und eine Vielzahl von freudigen Kontakten in unserem Umfeld.
Die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) dürfen die beiden Staumauern des Grimselsees nicht erhöhen. Das bernische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Moorschutz diesem Vorhaben entgegensteht. Damit ist die erweiterte Konzession des Grossen Rates des Kantons Bern vom 05.09.2012 hinfällig.
Die Verschiebung der Grenze des Moorschutzgebietes durch den Bundesrat war rechtswidrig. Das Gericht urteilte, dass der Bundesrat im 2004 den Perimeter der national geschützten Moorlandschaft Grimsel in unzulässiger Weise auf einer Höhenkote von 27 Metern über dem heutigen Seeufer festsetzte:
"Das war ein rein politischer Entscheid, mit dem einzigen Ziel, der KWO die Vergrösserung des Sees zu ermöglichen. Bundesverfassung sowie das Eidgenössische Natur- und Heimat¬schutz¬gesetz erlauben aber dieses Vorgehen nicht; der Bundesrat hat seinen Ermessensspielraum verletzt. Ein Augenschein durch das Verwaltungsgericht (August 2014) hat eindeutig gezeigt, dass die Moorlandschaft bis zum heutigen Seeufer hinab reicht. Das Gesetz verlangt eine Abgrenzung des Schutzgebietes mithilfe von in der Landschaft klar ersichtlichen Abgrenzungslinien. Laut Gericht ist das ist im Fall Grimsel die heutige Seegrenze".
Das Gericht hiess mit diesem Entscheid die Beschwerde von Grimselverein, Aqua Viva, Pro Natura Schweiz, WWF Schweiz, WWF Bern, Stiftung für Landschaftsschutz Schweiz, Greenpeace, SES Schweizerische Energiestiftung und Greina-Stiftung gut. Der Entscheid fiel mit fünf zu null Stimmen eindeutig aus. Der KWO wurde eine Beschwerdefrist von einem Monat nach dem Erhalt der schriftlichen Urteilsverkündung gewährt.
Am 17. Februar 2016 wurde publik, dass die Kraftwerke Oberhasli AG das Urteil des Bernischen Verwaltungsgerichtes
vors Bundesgericht ziehen. Der Grimselverein hat umgehend und im Einverständnis mit den Umweltorganisationen wie folgt Stellung bezogen:
Angesichts der glasklaren Urteilsbegründung der RichterInnen des Verwaltungsgerichtes sehen wir die
Beschwerde der KWO als chancenlos an. Die Urteilsbegründung des bernischen Verwaltungsgerichtes folgt der Bundesverfassung und der Bundesrechtssprechung in den Fällen Moorlandschaftsschutz Ufenau Zürichsee, Oberlandautobahn Wetzikon und Pfäffikersee. Die Landschaft
Sunnig Aar ist seit 1934 Naturschutzgebiet (nach dem Nationalpark das am zweitlängsten geschützte Objekt), ist Teil des BLN-Objektes Berner Hochalpen und Teil des schweizerischen Moorlandschaftsinventars. Eine Bestätigung des Urteils vom Bundesgericht würde für den Moorlandschaftsschutz sogar einen zusätzlichen Gewinn darstellen.
Für den Atomausstieg der Schweiz ist der Grimselausbau nicht von Belang. Die umstrittene Mauererhöhung an der Grimsel würde einer Interessenabwägung aufgrund einer nationalen Bedeutung nicht standhalten: Gemäss Aussagen von Mitarbeitern der BKW und des Bundesamtes für Energiewirtschaft kann das Ziel der Energiestrategie 2050 mit dem Atomausstieg durchaus ohne Vergrösserung des Grimselsees erreicht werden.
Jahresbeitrag
Für Einzelmitglieder beträgt der Jahresbeitrag weiterhin CHF 20.00, für Familien CHF 50.00 und für Vereine und Gruppen CHF 100.00. Spenden über den Jahresbeitrag hinaus sind stets sehr willkommen. Ein Einzahlungsschein liegt diesem Schreiben bei.
Anlässe des Grimselvereins im Jahr 2016
Die traditionelle
Grimsel-Skitour findet statt von
Freitag 11. März bis Sonntag 13. März 2016.
Interessierte melden sich bitte direkt beim Skitourenleiter Nick Röllin.
Infos: Nick Röllin Email: oder Mobil: 077 461 41 87
Das
Gletscherwyb findet am Samstag,
02. Juli 2016 statt. Wir besuchen das Gletscherwyb im Vorfeld des Unteraargletschers wie alle früheren Jahre und schmücken es. Für musikalische Darbietung ist gesorgt.
Treffpunkt: Meiringen Bahnhof 8.30 Uhr. PW Fahrer sind gebeten Teilnehmende, die mit dem ÖV anreisen, mit dem Auto aufs Hospiz mitzunehmen, Abmarsch dort 9.15 Uhr. Die Wanderzeit hin und zurück beträgt gegen 4 Stunden. Wichtig: Sonnenschutz und genügend Wasser und Verpflegung mitnehmen.
Gäste, welche nach dem Gletscherwyb in der Lauteraarhütte übernachten möchten, bitte direkt reservieren (033 973 11 10), danke.
Infos: Peter Anderegg Email: oder Mobil: 079 787 44 44
Das
Sidelhornfeuer findet am Samstag,
13. August 2016 im Rahmen von FEUER IN DEN ALPEN statt. Wir geniessen den Sonnenuntergang auf dem Sidelhorn und entfachen ein Alpenfeuer, dies bei schönem Wetter. Auch hier begleiten uns unsere Alphornbläser wieder.
Abmarsch: Grimsel-Passhöhe 17:00, Rückkehr nach Nachtabstieg gegen 23:30.
Wichtig: Gebirgsausrüstung, Stirnlampe, Proviant und warme Kleider mitnehmen.
Bei schlechtem Wetter treffen wir uns im Hotel Bären Guttannen um 18.00 Uhr.
Über Ort der Durchführung entscheiden wir wie gewohnt bereits am Freitag 12. August 2016 um 17 Uhr. Wir kommunizieren dies auf der Homepage www.grimselverein.ch.
Infos: Heidi Kaderli-Schläppi Email: oder Mobil: 079 384 29 34
Die
Generalversammlung findet am Samstag, den
26. November 2016 in Meiringen statt. Termin bitte vormerken. Einladung folgt.
NEU: Warten auf Bundesgerichts-Urteil Moorlandschaftsschutz Sunnig Aar....
Kein Problem, die Natur wartet mit uns. Wir kämpfen weiter für die Erhaltung der Sunnig Aar und des Gletschervorfeldes Unteraar.
Euch allen im Namen des Vorstandes ein herzliches Dankeschön für eure Treue zur Grimsel!
Der Präsi, Peter Anderegg.
(8.3.2016)