Diesen Rundbrief drucken.

Rundbrief 56, März 2013

Liebe Mitglieder, Freundinnen und Freunde,

Momentan läuft die Beschwerdefrist gegen den Beschluss des Grossen Rates des Kanton Bern betreffend der Vergrösserung des Grimselsees. Bis zum 25.03.2013 ist es möglich den Grossratsentscheid vor dem Berner Verwaltungsgericht anzufechten. Der Grimselverein wird gemeinsam mit den nationalen Umweltverbänden (Aqua Viva - Rheinaubund, WWF Pro Natura, Stiftung für Landschaftsschutz, SES Schweizerische Energiestiftung, Greina-Stiftung und Greenpeace) Beschwerde einreichen.

In diesem Zusammenhang wird der Grimselverein oft angegriffen und grundsätzlich hinterfragt. An dieser Stelle sollen einmal mehr die wichtigsten Argumente und Standpunkte dargestellt werden.

Was bewegt Sie dazu, sich gegen eine Erhöhung der Grimsel-Staumauer einzusetzen?

Sunnig Aar - Seeufer: Hier bilden Geologie, Topographie und Klima ein alpenweit einmaliges Mosaik verschiedenster Biotope mit bemerkenswerten Seltenheiten. So liegt z.B. die Waldgrenze des Arvenwaldes etwa 100 Meter höher, als auf der übrigen Alpennordseite, wobei mehrere über 400-jährige Arven diesem Wald seinen unverwechselbaren Charakter verleihen. Zudem bildeten sich auf dem wasserundurchlässigen Granituntergrund mehrere Hochmoore und eine von seltenen Arten gekennzeichnete Vegetation. Die Kombination all dieser Elemente schafft ein beeindruckendes Landschaftsbild. Deshalb verwundert es nicht, dass dieses Gebiet bereits vor 80 Jahren geschützt wurde und seither unberührt blieb. Es erstaunt auch nicht, dass dieser Moorlandschaft, nach der Annahme der Rothenthurm-Initiative (1987) der ihr gebührende, verfassungsmässige Schutz gewährt wurde.
Gletschervorfeld Unteraar: Dieses ebenfalls schutzwürdige Gletschervorfeld ist wunderschön. Die Naturforscher Josef Hugi und Louis Agassiz, Mitentdecker der Eiszeittheorie, begründeten dort 1827 respektive 1835 die Gletscherforschung. Der Unteraar-Gletscher ist somit der weltweit am längsten wissenschaftlich erforschte Gletscher.

Welche Gründe gibt es ihrer Meinung nach gegen eine Aufstockung der Grimselmauer?

Rechtlich: Verfassungsmässiger Schutz als Moorlandschaft gemäss "Rothenthurm-Artikel", dieser lässt keine Interessenabwägung zu. Zudem geniesst die Landschaft den Schutz als BLN-Gebiet (Bundesinventar für Objekte, die aufgrund ihrer Schönheit, Eigenart, wissenschaftlichen, ökologischen oder kulturgeographischen Bedeutung einzigartig sind - hier "Berner Hochalpen") sowie als Naturschutzgebiet des Kantons Bern.
Fazit: Die Rechtslage verbietet einen Höherstau. Der Versuch, mit energiepolitisch mehr oder weniger fragwürdigen Argumenten, eine politisch unlautere Interessensabwägung herbeizureden, rückt sowohl die Berner Regierung als auch die befürwortenden Mitglieder des Berner Grossen Rates in ein zweifelhaftes Licht.
So besteht z.B. kein Zusammenhang zwischen dem Projekt Mauererhöhung und den "Atom-Ausstiegszenarien". Die aktuelle Mauererhöhung wurde 1999, also lange vor dem Störfall in Fukushima, geplant. Durch eine Mauererhöhung wird der Grimselsee doppelt so gross. Es kann aber kein Mehrstrom produziert werden. Die Seevergrösserung erhöht die Dispositionsfreiheit der Kraftwerkbetreiber und dient lediglich der Gewinnoptimierung.

Was geschähe, wenn die Staumauer erhöht würde und grosse Teile der Moorlandschaft überschwemmt würden?

Ein einmaliger Aufstau bedeutet die unwiederbringliche Zerstörung der Grimsel-Landschaft und den Tod von 45 zum Teil uralten Arven! Im überfluteten Bereich wächst nichts mehr. Während der Touristen-Saison zöge sich um den entleerten See ein etwa 70 bis100 Meter breites, trostloses Schlammband... Die Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission ENHK, welche die Mauererhöhung ablehnt, hält diese Tatsache auch in ihrem Bericht als wesentliche Landschaftsbeeinträchtigung fest.

Die Verletzung der Verfassung würde die Umsetzung des ohnehin schwachen Umweltrechts weiter schwächen. Wir wehren uns gegen eine Rechtsverletzung, welche die Zerstörung der mehrfach geschützten Grimsel-Landschaft zur Folge hätte.

Ist die Erhöhung ein Schritt, welcher für den Ausstieg aus der Kernenergie von grosser Wichtigkeit wäre? Weshalb nicht?

Der Ausstieg aus der Kernenergie ist wichtig! Die mögliche, aber geringfügige Verlagerung der Stromproduktion in den Winter kann durch systematische ökologische Gebäudesanierungen mehr als kompensiert werden. Verglichen mit diesem Potenzial ist die Mauererhöhung für den Atomausstieg bedeutungslos.
Der Atomausstieg setzt voraus, dass wir endlich die kostenlosen Ressourcen sinnvoll einsetzen. Dazu zählen Suffizienz und Effizienz wie z.B. das Nutzen der enormen Sparpotenziale durch Gebäudesanierungen, Förderung der erneuerbaren Energien wie Solar und Wind, maximale Effizienz bei der Nutzung der fossilen Energien wie z.B. dezentrale Wärmekraftkoppelung (primär: Stromerzeugung, sekundär: Nutzung der Abwärme) sowie Nutzung der Erdwärme. Strom als höchste Energieform sollte sinnvoll eingesetzt werden, dies im Gegensatz zu heute. Der Strom, der nach einer Erhöhung der Grimsel-Mauer in den Winter umgelagert würde, entspricht dem Verbrauch von nur 5% der Elektroheizungen in der Schweiz....

Gibt es andere Standorte, wo ein Stausee weniger Landschaft beschädigen würde?

Die Fragestellung ist grundsätzlich falsch und beruht auf der Übernahme der bundesrätlich vorgegebenen Irrmeinung, die Wasserkraft könne einen wesentlichen Beitrag zum Atomausstieg liefern. Zum Ersatz von 25.21 TWh Atomstrom kann die Wasserkraft, gemäss Umweltallianz (Strommix 2035: 100% erneuerbar) maximal 1.5 TWh beitragen, Effizienzsteigerung liefert demgegenüber 19.2 TWh.
Die sich in Bearbeitung befindenden kantonalen Wasserstrategien werden aufgrund ökologischer und landschaftlicher Kriterien die wenigen verbleibenden Nutzungsstandorte eruieren.
Bei anderen Kraftwerksteilen der KWO, die zwar auch eine Landschaftsbeeinträchtigung bringen - dies aber in ungeschützten Landschaften - haben wir in Begleitgruppen und Ausschüssen mitgewirkt und dabei vertretbare Lösungen unterstützt (z.B. Restwassersanierung).

Was kann der Grimselverein alles tun, um eine Erhöhung der Staumauer zu verhindern?

Aktuell liegt die kantonale Konzession vor. Wir müssen nun gemeinsam mit den Schweizerischen Umweltverbänden den Beschwerdeweg gehen: Verfassungsklage an das Berner Verwaltungsgericht, eventuell Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht.
Würden alle Gerichte den Bau zulassen, käme das dem Ausserkraftsetzen der schweizerischen Bundesverfassung, konkret des "Rothenthurm"-Artikels gleich. Aber bisher hat das Bundesgericht konsequent diesen Verfassungsartikel geschützt, und das gibt uns Zuversicht.

Weshalb stimmte der Grossrat mit so grosser Mehrheit für eine Erhöhung?

Die BKW und ihre Tochter KWO führen einen Machtkampf mit dem Ziel, durch geschickte Meinungsmache Regierung, Parlament, Medien und die Gerichte in ihrem Sinne zu beeinflussen. Ein Beispiel von vielen An einen KWO-Apéro im Berner Rathaus kommen gegen 60 Grossräte, an eine Grimsel-Exkursion (alle 160 Grossräte waren persönlich eingeladen) kommen zwei! Wenigstens haben die Zeitungen dem Thema grosse Beachtung geschenkt: An unsere Grimsel-Exkursion kamen nebst den Lokal-Zeitungen die "WoZ" und sogar die "NZZ", und publizierten sachbezogene Berichte!

Klar: Der Grosse Rat ist autonom in seinem Handeln, auch wenn man als Bürger erwartet, dass sich der Grosse Rat an das Gesetz hält und die Verfassung respektiert.

Es gibt bei diesem für uns unverständlichen Entscheid dennoch eine positive Seite: Seit 25 Jahren sind wir Grimsler (1'800 Mitglieder des Grimselvereins) mit der Frage der geplanten Landschaftszerstörung "Sunnig Aar" und dem Untergang "Gletschervorfeld Unteraar" konfrontiert. Die vorsätzliche (bewusste) Verfassungsverletzung kann in unserem Land erst beim Vorliegen einer "rechtsgültigen" Bewilligung eingeklagt werden. Nun sind wir dank der vorliegenden Konzession erstmals in der Lage, der Grimsel-Landschaft den rechtmässigen Schutz zu gewähren! Deshalb verpufften wir nicht unsere Energien im Vorfeld der Konzessionsdebatten mit "auswechselbaren" Politikern. Vor einem Vierteljahrhundert hat ein Regierungsrat (selig) festgestellt: "Bei der Grimsel fühlen wir uns im Nebel", um mit seinem Interessenskonflikt zurechtzukommen. Einerseits war er Verwaltungsrat der BKW (BKW 50% Besitzer der KWO), andererseits ein intelligenter einfühlsamer Mensch, der schon damals die hieb- und stichfesten Argumente des Grimselvereins klar verstand.

Ist die Erhöhung der Staumauer im Endeffekt sinnvoll oder nicht?

Wenn es "Bern" darum geht, Macht zu zeigen und den Rechtsstaat zu schwächen, dann ja. Wenn es darum geht, den Rechtsstaat zu stärken und den Volkswillen umzusetzen, dann klar nein.
Aber selbst wirtschaftlich wie energietechnisch (keine Mehrproduktion) ist die Mauererhöhung fragwürdig. Und für die einmalige Landschaft und den Verfassungsschutz bedeutet die Mauererhöhung eine Katastrophe!
Die Auseinandersetzung mit dem Projekt hat uns Grimselvereins-Mitgliedern die Welt eröffnet: Wir haben gelernt, uns mit täglichen Umwelt-, besser Mitweltfragen auseinanderzusetzen. Es gelang uns, uns mit anderen Schutzorganisationen in ganz Europa zu vernetzen.

Schlussbemerkung

Es ist mir unverständlich, dass immer wieder einige wenige Menschen Sonderrechte für sich beanspruchen, sobald es um Spekulation, Macht und Geld geht. Wir sind doch als Menschen auf dieser Welt nur Gäste und vergänglich. Dagegen ist die grossartige Grimsel-Landschaft und das Gletschervorfeld Unteraar etwas Beständiges. Beide müssen überleben und unberührt bleiben!

Meiringen, 06.03.2013 Peter Anderegg, Präsident Grimselverein



Grimselverein und Schattenhalb 4: Wasserkrafttagung 17./18.11.2012 und Resolution

Am 17./18. November 2012 führte der Grimselverein und der Verein "schattenhalb 4" in Meiringen gemeinsam eine zweitägige Wasserkrafttagung durch. Organisiert wurde der vielbesuchte Anlass von Katharina von Steiger, Christine Kehrli und Dani Frutiger, unterstützt durch Dres Schild und Heini Glauser. Die Zeitschrift "Natur + Mensch 5/2012" widmete dem Anlass sogar ein Sonderheft (Ausgabe 5/2012), erhältlich unter www.rheinaubund.ch. Als Ergebnis dieser Tagung wurde folgende wichtige Resolution verabschiedet:

Resolution: Wasserkraft jenseits von Sachzwängen
In der Überzeugung, dass Wasser nicht nur ein Geld wertes Produktionsmittel ist, sondern die Grundlage allen Lebens, der Lebensraum eines grossen Teils unserer Pflanzen und Tiere und Erholungsraum für die Menschen, setzen wir uns ein für lebendige Gewässer.

Wir unterstützen einen Umbau der Energieversorgung, der sich an nachhaltiger Entwicklung orientiert, umweltverträglich und wirtschaftlich gestaltet wird. Deshalb begrüssen wir im Grundsatz die Energiestrategie des Bundes, die diese Ziele in erster Linie mit mehr Energie-Effizienz und in zweiter Linie mit erneuerbarer Energie erreichen will.

Wir protestieren dagegen, dass ökologisch und touristisch wertvollste Fliessgewässer mittels der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV für erneuerbare Energien auch für kleine und kleinste Wasserkraftwerke unwiederbringlich zerstört werden - und dies, obwohl ein Überangebot an Sommerstrom besteht. Anstelle einer KEV, die als Geldmaschine wenigen Nutzniessern jahrzehntelang überdurchschnittliche Kapitalrendite garantiert, fordern wir eine KEV, die erneuerbare, umweltfreundliche Energien fördert. Wasserkraft darf nicht mehr gefördert werden, da die Möglichkeiten, Wasserkraft umweltverträglich zu produzieren, ausgeschöpft sind. Die andern erneuerbaren Energien sind nach ökologischen und wirtschaftlichen Kriterien zu beurteilen.

Weiter lehnen wir Pumpspeicherwerke und zusätzliche grosse Speicher ab: eine Technologie, die als profitable Ergänzung grosser AKWs und Kohlekraftwerke entstanden ist und hohe Pumpverluste an Strom in Kauf nimmt, behindert den Übergang zu einer umweltverträglichen, dezentralen Energieversorgung.

Wir werden uns mit einer entsprechenden Eingabe an der Vernehmlassung zur Energiestrategie des Bundes (erfolgt am 29.01.2013) beteiligen.

Rosenlaui, 18. November 2012 Grimselverein und Verein "schattenhalb4"


Teilnahme an der Vernehmlassung zur Energiestrategie 2050 des Bundes

An der letzten Jahresversammlung vom 18.11.2012 hatten wir versprochen, dass wir uns an der Vernehmlassung zur Energiestrategie 2050 beteiligen würden. Das Bundesamt für Energie BFE stellte einen Fragebogen zur Verfügung, und unsere Eingabe erfolgte fristgerecht am 30.01.2013. Bei der Beantwortung der Fragen unterstützten uns Jean-Pierre Jaccard und Heini Glauser, auch korrespondierten wir mit der Umweltallianz über wichtige Themen im Zusammenhang mit der Energiezukunft. Der 9-köpfige Vorstand (Gisela Straub, Eva von Arx, Heidi Kaderli, Kaspar Schiltknecht, Gusti Pollak, Stefan Eggenschwiler, Thomas Rytz, Nick Röllin, Peter Anderegg) diskutierte und wog die Fragen und Antworten ab. Das Ergebnis ist - wie man es von uns Grimslern kennt - eine dezidierte, klare und realistische Stellungnahme. Sie ist einsehbar auf unserer Homepage: www.grimselverein.ch.

Jahresbeitrag:

Der Jahresbeitrag beträgt CHF 20.00 für Einzelmitglieder, CHF 50.00 für Familien und CHF 100.00 für Vereine und Gruppen. Spenden über den Jahresbeitrag hinaus sind stets sehr willkommen! Ein Einzahlungsschein liegt diesem Schreiben bei.

Kommende Anlässe des Grimselvereins:

Gletscherwyb
Das Gletscherwyb findet am Samstag, 06.07.13 statt. Die Einladung liegt diesem Rundbrief bei.

Sidelhornfeuer
Das Sidelhornfeuer findet am Samstag, den 10.08.13 statt. Die Einladung liegt diesem Rundbrief bei.

Generalversammlung
Die Generalversammlung findet am Sonntag, den 17.11.13 statt. Termin bitte vormerken. Eine Einladung folgt im Herbst.


Der Vorstand des Grimselvereins wünscht ein gefreutes Frühjahr. Wir freuen uns, euch an unseren gemeinsamen Festen und Anlässen anzutreffen.


(1.4.2013)