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Rundbrief 40, Oktober 2005
Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Freunde
Bereits kurz nach der Zustellung des letzten Rundbriefes
geriet KWO plus wieder in die Schlagzeilen. Kurt Anderegg,
freisinniger Grossrat aus Grindelwald ersuchte den
Regierungsrat des Kantons Bern um Auskunft bezüglich
der angeblichen Unterschutzstellung der beiden
Grimselstaumauern. Die Antwort beruhigte die
Projektbefürworter, da die Mauern lediglich als
erhaltenswerte Objekte ins Bauinventar der Gemeinde
Guttannen aufgenommen worden sind und damit einer
Mauererhöhung nicht grundsätzlich im Wege
stehen.
Richtiggehend überrumpelt wurden die KWO und die
Projektbefürworter durch den Entscheid des Berner
Stadtrates im Mai. Dieser hat eine Motion gegen die
Mauererhöhung mit deutlichem Mehr überwiesen. Die
Stadt Bern ist via das städtische
Elektrizitätswerk mit einem Sechstel als Aktionär
an der KWO beteiligt. In diesem Zusammenhang besonders
brisant ist die Tatsache, dass Investitionsentscheide von
dieser Grössenordnung im Verwaltungsrat der KWO
einstimmig gefällt werden müssen. Die Aufregung
bei den Projektbefürwortern war
verständlicherweise gross. Sie haben den
Motionären postwendend vorgeworfen, sie hätten
sich nur einseitig von den Umweltverbänden über
KWO plus informieren lassen. Regionale Politiker
verkündeten, dass das Projekt in der Region breit
abgestützt sei, es gäbe quasi nur ausserregionalen
Widerstand. Auch die Oberländer Presse verbreitet das
Bild einer geschlossenen einheimischen Front im Kampf
für Fortschritt und Arbeitsplätze gegen die
bösen Ausserheimischen mit ihren weltfremden
Einflüsterern. Wie bereits zu Zeiten von Grimsel West
wird insbesondere von den lokalen Politikern der Eindruck
erweckt, dass bei der Realisierung der weiteren Etappen von
KWO plus neue Arbeitsplätze in grossem Umfang
geschaffen und die bestehenden erhalten werden. Bei einer
Nichtrealisierung der Staumauererhöhung (Teil 3 von KWO
plus) wären diese bedroht. Letzteres mag stimmen, aber
aus einem andern Grund: wieso sollte plötzlich die KWO
dem Liberalisierungsdruck Stand halten können und nicht
wie andere Wasserkraftanlagenbetreiber
Kostensenkungsmassnahmen (sprich Personalbbau) zur Erhaltung
der Wettbewerbsfähigkeit durchziehen müssen. Dass
ein Personalabbau nicht während dem laufenden
Bewilligungsverfahren geschieht, weil die Befürworter
in der lokalen Bevölkerung bei der Stange gehalten
werden sollen, ist nachvollziehbar.
Das Forum Meiringen und der Grimselverein haben mit
Leserbriefen auf die sehr einseitige Berichterstattung in
der Oberländer Presse aufmerksam gemacht. Die
Stellungnahme des Grimselvereins erschien nur im Oberhasler.
Als dann im Juni auch im Stadtbasler Grossen Rat ein
Postulat verabschiedet wurde, das den Regierungsrat
aufforderte, sich für Alternativen der
Staumauererhöhung einzusetzen, reichte es nur zu einer
knappen Bekanntgabe in der Oberländer Presse. Offenbar
sind die RedaktorInnen der Presse dermassen vom Projekt
überzeugt oder die Chefredaktionen oder Verleger geben
in dieser Sache die Linie vor, so dass keine objektive
Berichterstattung mehr möglich ist.
Neben diesen für uns unerfreulichen Entwicklungen
gibt es aber auch von unseren Aktivitäten im Sommer zu
berichten: Das
Gletscherweib überstand den
Winter weitgehend schadlos. Nach der Instandsetzung am 2.
Juli verteidigte die steinerne Dame ein weiteres Mal die
Miss-Grimsel Wahl. Sie gewann dank dem graziösen
Kopfschmuck mit weitem Vorsprung auf die Staumauer am
Nollen, die aber in den nächsten Jahren mit einem
Lifting in die Offensive gehen will. Vielerlei Gäste
aus Basel und Bern erwiesen dem Gletscherweib
die Ehre und erlebten einen wundervollen Tag im
Gletschervorfeld, dem Heimstadion des Grimselvereins.
Feuer in den Alpen. Auf dem Austragungsdatum des
Sidelhornfeuers scheint ein hartnäckiger Wetterfluch zu
lasten. Auch dieses Jahr konnte nicht auf den Gipfel hoch
über dem Veredelungskraftwerk gepilgert werden. Die
rund 50 Anwesenden konnten sich trotzdem an einem
schönen Anlass erfreuen. Hans Weiss, langjähriger
Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz
SL, hielt eine eindringliche Rede rund um die Problematik
der Gewinnsucht der Menschen auf Kosten der Umwelt.
Alphornbläser und eine Alphornbläserin sorgten
für eine festliche Stimmung auch unter widrigsten
Umständen. Zum Schluss wurde dann das Feuer zum 16. Mal
als Symbol für den Widerstand an der Grimsel entfacht.
Der Nebel und der eisige Wind wichen davon. Ein gutes Omen
für den Verein?
Nach den Sommerferien haben wir zusammen mit den
Umweltorganisationen das Vorgehen im Mitwirkungsverfahren
zur Auflage des Strassenprojektes diskutiert. Im September
hat die KWO das
Strassenprojekt zur Mitwirkung
aufgelegt. Kernstück des Strassenverlegungsprojektes
ist eine Rampe entlang der Seeufereggstaumauer zum
Grimselnollen und von dort eine spektakuläre
Schrägseilbrücke über den Grimselsee
hinüber zur bestehenden Passstrasse auf der
Südseite des Stausees. Als Begründung für die
Strassenverlegung wird die geplante Staumauererhöhung
der Grimselstaumauern im Rahmen der dritten Etappe des
KWO-Ausbauprojektes KWO plus angegeben. Grimselverein und
die Umweltorganisationen haben die Gelegenheit wahrgenommen,
die Mitglieder zur Teilnahme am Mitwirkungsverfahren
aufzufordern. Dies ist dann auch in erfreulichem Masse
erfolgt. Vielen Dank für die Unterstützung!
Ebenfalls im September fand eine zweite Aussprache
zwischen den Motionären des Berner Stadtrates (Verzicht
auf Mauererhöhung) und den Projektbefürwortern KWO
/ Landsgemeinde statt. Zugeladen waren VertreterInnen der
Umweltorganisationen. Ziel der Sitzung war es, von den KWO
verlässliche Grundlagen über den heutigen Pump-
und Turbinenbetrieb, die natürlichen
Wasserzuflüsse zu den Stauseen und die projektbedingte
Arbeitsplatzentwicklung zu erhalten. Die KWO gab zwar
Auskunft, verteidigte aber vor allem die betriebliche
Notwendigkeit der Staumauererhöhung - die Projektgegner
dagegen bezogen ihre ablehnenden Positionen. Die Sitzung
brachte sehr wenig neue Erkenntnisse, vielmehr sahen sich
beide Seiten in ihren Vorurteilen und Meinungen
bestätigt.
Vor einem Jahr haben wir mitgeteilt, dass die KWO die
baldige Baugesuchseingabe für die Mauererhöhung
angekündigt hätten. Es hat etwas länger
gedauert. Mitte Oktober zelebrierte die KWO mit
medienwirksamen Auftritten die Einreichung des Dossiers.
Direktor Biasiutti hantierte dabei sehr originell mit einer
Mineralwasserflasche, um aufzuzeigen, dass der heutige
Grimselsee für die KWO zu klein sei. Es ist nicht zu
bestreiten, dass ein grösserer Stausee mehr Spielraum
für die betriebliche Optimierung der Stromproduktion
bieten würde, und es ist auch klar, dass dabei sehr
wertvolle geschützte Landschaftsgebiete teilweise oder
ganz zerstört würden. Dagegen wehren wir uns. Das
dynamische Gletschervorfeld, Moorlandschaft und der
Arvenwald sollen der Nachwelt erhalten bleiben. Der
Grimselverein hat bereits an der letzten Generalversammlung
beschlossen, Einsprache zu erheben, um sich die Mitsprache
im Bewilligungsverfahren zu sichern. Zusätzlich
verlangen wir, dass die Bewilligungsfähigkeit des
Projektes KWO plus nachgewiesen wird und dass die
Rechtmässigkeit der Moorperimeterfestlegung durch den
Bundesrat durch die Gerichte geprüft wird. Die
Einsprachefrist läuft bis am 29. November. Zur Zeit
prüfen wir das eingereichte Dossier inkl.
Umweltverträglichkeitsbericht und die vorgeschlagenen
Ersatzmassnahmen. Die Verfassung der Einsprache erfolgt
weitgehend durch unseren Juristen Tobias Winzeler. Die
Eingriffe in Natur und Landschaft werden von Mary Leibundgut
beurteilt. Dres Schild prüft die vorgeschlagenen
Ersatzmassnahmen, Thomas Schott ist für die Bereiche
Grundwasser und Oberflächengewässer
zuständig. Für den Bereich Wald erhalten wir
Unterstützung von Mäni von Steiger. Der Präsi
dankt. Die Einsprache der Umweltorganisationen und diejenige
des Grimselvereins werden die beiden Hauptschriften
innerhalb des Strausses der Eingaben bilden. Es ist aber
äusserst wichtig und hat enormes Gewicht, wenn auch
zahlreiche persönliche Einsprachen eingehen. Diese
persönlichen Einsprachen müssen nicht alle
einklagbaren Punkte umfassen, sondern können und sollen
auch in einer persönlichen Gewichtung erfolgen. Weitere
Auskünfte sind bei den Vorstandsmitgliedern
erhältlich (Adressen und Telefonnummern befinden sich
auf der Homepage des Grimselvereins). Interessierte
Mitglieder beliefern wir gerne mit neuesten Informationen
über den Inhalt unserer Einsprache (Adressen:
urs.eichenberger<at>metron.ch,
leibundgut<at>unabern.ch).
Nachfolgend eine
verkürzte Fassung der Einsprache, in der auf die
wesentlichsten Punkte der Verletzung von bestehendem Recht
eingegangen wird. Diese Kurzfassung kann ab unserer Homepage
(www.grimselverein.ch ) heruntergeladen werden. Auskunft
erteilen Urs Eichenberger Tel. G: 056 460 92 21, P: 01 341
05 07 und Mary Leibundgut Tel G: 031 312 29 37, P: 031 972
84 78. Die Einsprache muss bis am 29. November der
Gemeindeverwaltung, 3864 Guttannen zugestellt werden.
(Achtung! Aktualisierung vom 25.11.2005: Anders als
im Original-Rundbrief angegeben, soll die Einsprache nach
Guttannen, und nicht entweder nach Guttannen oder an das
Regierungsstatthalteramt in Meiringen geschickt werden! Die
Einsprachen sind im Doppel abzugeben.)
Einsprache gegen das Baugesuch der Kraftwerke
Oberhasli AG (KWO) 3862 Innertkirchen betreffend KWO plus,
Vergrösserung des Grimselsees, Auflageprojekt 2005:
Wir / ich stelle(n) fest, dass
- das Vorhaben sowohl die Moorschutzbestimmung von
Art. 78 Abs. 5 der Bundesverfassung (BV) als auch die
Art. 23b ff. des Natur- und Heimatschutzgesetzes vom 1.
Juli 1966 (NHG) verletzt, welche die integrale Erhaltung
der Moorlandschaft Nr. 268 Grimsel zum Ziele haben;
- durch das Vorhaben das BLN-Objekt Nr. 1507 der
Berner Hochalpen beeinträchtigt und damit Art. 6 NHG
verletzt wird;
- das aus touristischer Sicht bedeutsame BLN-Objekt
Nr. 1512 Aareschlucht Innertkirchen-Meiringen durch eine
änderung der saisonalen Wasserführung
geschmälert und damit Art. 6 NHG verletzt wird;
- durch das Vorhaben zahlreiche schutzwürdige
Biotope und Lebensgemeinschaften wie
Kleinmoorflächen, ein Gletschervorfeld,
Arvenbestände und dgl. beeinträchtigt oder
zerstört und damit u.a. die Art. 18 ff. und 23 ff.
NHG verletzt werden.
- die zuständige Leitbehörde sowohl
Bundesrecht (Art. 38 ff. des Wasserrechtsgesetzes) als
auch kantonales Recht (Art. 12 des
Wassernutzungsgesetzes) verletzt, indem sie anstelle des
gesetzlich vorgeschriebenen Konzessionsverfahrens
lediglich ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen
beabsichtigt. Der/die Einsprechende(n) sind der
Auffassung, dass weder der Verlust der vom Vorhaben
betroffenen Naturwerte noch die Verletzung zahlreicher
Bestimmungen von Bundesverfassung, Bundesgesetzen und
kantonalen Erlassen hingenommen werden darf und stellen
folgendes
I. RECHTSBEGEHREN
Das Gesuch der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) sei
abzulehnen, und es seien die nach eidgenössischem und
kantonalem Recht erforderlichen Konzessionen und
Bewilligungen zu verweigern.
II. BEGRÜNDUNG
Die Frage, ob eine Verkleinerung der Moorlandschaft
Grimsel entsprechend den Ausbauplänen der KWO rechtlich
zulässig sei, wird von juristischen Experten klar
verneint. Das heutige nördliche Ufer des Grimselsees
bildet die einzige natürliche südliche Begrenzung
der Moorlandschaft Grimsel. Die Heraufsetzung des unteren
Perimeterrandes ist verfassungswidrig. Der Moorschutzartikel
(Artikel 78 Absatz 5 BV) ist soweit ersichtlich die einzige
umweltrelevante Bestimmung, die eine Interessenabwägung
auf Verfassungsebene vornimmt und Nutzungen, die nicht mit
der Landwirtschaft in Beziehung stehen, ausschliesst.
Durch einen Höherstau des Grimselsees würde
das im Jahre 1983 in das Bundesinventar der Landschaften von
nationaler Bedeutung aufgenommene Gebiet Nr. 1507 "Berner
Hochalpen" stark beeinträchtigt. Ein Eingriff darf nur
in Erwägung gezogen werden, wenn der KWO der Nachweis
gelingt, dass daran ein bestimmtes, gleich- oder
höherwertiges Interesse von ebenfalls nationaler
Bedeutung besteht. Die Erhöhung der betrieblichen
Flexibilität der KWO ist nicht von nationalem Interesse
und verstösst gegen Art. 6 NHG.
Auch die Aareschlucht zwischen Meiringen und
Innertkirchen ist als BLN-Objekt inventarisiert. Die heutige
Situation würde sich nach dem Bau der Staumauer
eindeutig verschlechtern, da in der für den Tourismus
wichtigen Jahreszeit noch weniger Wasser die Hasliaare
hinunterfliessen würde. Auch hier wäre für
eine zulässige Beeinträchtigung der Nachweis eines
gleich- oder höherwertigen Interesses von nationaler
Bedeutung erforderlich. Das Projekt verstösst gegen
Art. 6 NHG. Die lange Liste von betroffenen Schutzobjekten
im kantonalen Amtsblatt vom 26.10.2005 zeigt auf, dass
erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft geplant sind,
deren Rechtmässigkeit im Rahmen eines umfassenderen
Konzessions- und nicht im Rahmen eines
Baubewilligungsverfahrens zu überprüfen ist.
Sofern die zuständige Behörde das Gesuch der KWO
nicht bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen
ablehnt, beantragen die Einsprechenden die Durchführung
eines Konzessionsverfahrens.
Wer mehr über den Stand und Inhalt der Einsprache
erfahren will, ist herzlich eingeladen an die
Generalversammlung (Sonntag, 20. November Hotel Sherlock,
Meiringen, 1500 Uhr)!
Wir hoffen viele von Euch zu sehen und grüssen
Der Vorstand