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Rundbrief 21, Februar 1997

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Mitteilungen seit Oktober 96
Die Auseinandersetzung um Grimsel West konzentriert sich seit Monaten auf den Moorschutz. Wir erwarten, dass die Grimsel ins Moorschutzinventar aufgenommen wird - die Möglichkeiten der KWO, dies zu verhindern, haben abgenommen.
Anfangs Dezember 1996 ist die Stellungnahme des Bundesamts für Justiz bekannt geworden: in der Frage, ob der Moorschutzartikel zugunsten der Energiegewinnung ausser Kraft gesetzt werden darf, ist keine Interessenabwägung zulässig. Der Bundesrat ist verpflichtet, Verfassungsrecht zu vollziehen und die Grimsel unter Schutz zu stellen. Kurz vor der entscheidenden Bundesratssitzung vom 18. Dezember haben sich verschiedene Gemeindepräsidenten und Grossräte aus dem Hasli und Brienz in den Medien stark gemacht für eine Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen durch den Bundesrat, haben aufgerufen zur Interessenabwägung. Sie hätten wissen können, dass sie damit den Bundesrat offen zum Verfassungsbruch aufforderten. Dass die Gemeindepräsidenten es nicht einmal für nötig hielten, die Gemeinderäte zu konsultieren vor diesem peniblen öffentlichen Auftritt, offenbart eine merkwürdige Auffassung von den Rechten und Pflichten des übernommenen Amts.
Endlich kam es dann am 18.12.96 zum lang ersehnten Bundesratsentscheid. Manche von uns haben insgeheim an ein Wunder geglaubt und mit dem Selbstverständlichen gerechnet: dass der Bundesrat die Sunnig Aar unter Schutz stellen würde. Es kam aber erst mal nicht dazu, der Entscheid wurde aufgeschoben; zwar sei eine Interessenabwägung nicht zulässig, aber man müsse doch prüfen, ob nicht ein "zentrale Landesinteresse" dem Moorschutz entgegenstehe... Ein neu erfundener Begriff, um den zur Zeit gestritten wird. Wir haben von Prof. A. Kölz die Frage, was damit gemeint sein könnte, untersuchen lassen und seine Ergebnisse am 16. Januar an einer Pressekonferenz vorgestellt: geltende Verfassungsbestimmungen wie der Moorschutzartikel können nur im Falle eines Staatsnotstands vorübergehend ausser Kraft gesetzt werden, im Fall von Krieg oder Naturkatastrophen etwa - eine Nichtaufnahme der Grimsel ins Moorschutzinventar wäre bundesverfassungswidrig. Diese Auffassung teilt das Bundesamt für Justiz. Die Juristen des Kantons Bern und der KWO mögen's noch nicht fassen und versuchen mittels geradezu abenteuerlicher Wortschöpfungen und fantastischer Konstruktionen das Recht ihrem Geschmack entsprechend zu beugen. Das ist der Stand der Dinge. Bis zum 14. März dürfen alle Interessierten noch schriftlich Stellung nehmen, dann werde so rasch als möglich der Bundesrat entscheiden.
Die Grimselgeschichte ist inzwischen eine Staatsaffäre geworden; es geht um den Vollzug der Bundesverfassung. Mit Schmunzeln erinnert sich die Schreiberin daran, wie 1988 anlässlich einer Orientierungsversammlung in Innertkirchen der Gemeindepräsident festhielt, dieses Projekt gehe nun mal "die üüssert dem Kirchet" nichts an...

Verschiedenes
- Im November 96 hat der Innertkircher Bauunternehmer Raz dem Schwager unseres Präsidenten schriftlich mitgeteilt, er könne den Wein nicht mehr bei ihm beziehen wegen der Aktivitäten von Urweider Adolf. Dadurch ist im ganzen Kanton bekanntgeworden, dass Sippenhaftung zu den Kampfmitteln mancher Projektbefürworter im Hasli gehört... Das Niveau der Auseinandersetzung ist in den vergangenen Wochen noch einmal gesunken, wie die schaurigen Leserbriefe im Hasler zeigen. Wir wären auch um der politischen Kultur im Hasli froh, wenn die Zwängerei um dieses unselige Bauvorhaben ein Ende hätte.
- Am 4. Dezember wurde vom Stadtzürcher-Parlament ein Postulat überwiesen, das den Stadtrat auffordert, auf den Verzicht auf Grimsel West hinzuwirken. Zürich ist zu einem Sechstel an den KWO beteiligt.
- Anfangs Dezember 96 ist als ein Ergebnis der laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung publiziert worden, dass der Umwälzbetrieb der KWO nachweislich den Brienzersee trübt. Dies beunruhigt die Fischer. Die Untersuchungen werden weitergeführt.
- Eine erfreuliche Nachricht: am 9. Dezember 96 hat der Bundesrat eine Eingabe des Grimselvereins aus dem Jahr 1989 positiv beantwortet und das Gauli und Urbachtal aufgenommen ins BLN (Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung) und amit bundesrechtlich geschützt. Die Grindelwaldner müssen wohl ihre Pläne, eine Seilbahn auf's Rosenhorn zu bauen und das unberührte Gauli zu erschliessen, fallen lassen... - ein nicht vorausgesehener Nebeneffekt unserer Arbeit.
- Auch die Stadt Bern soll sich, nachdem ein entsprechendes Postulat am 23. Januar überwiesen worden ist, aus der Projektiererei um Grimsel West zurückziehen - schon der zweite Sechstel kündigt den KWO-Plänen damit die Unterstützung. Wir rechnen damit, dass Basel demnächst nachzieht, vielleicht in diesen Tagen. Bei Redaktionsschluss ist bekannt, dass ein Seilziehen um den KWO-Verwaltungsratssitz der Basler im Gang ist - wir sind gespannt!
- Das kantonalbernische Referendum für den Renaturierungsfonds kommt nur zustande, wenn wir uns einsetzen: bitte schickt die Unterschriftenbögen, auch unvollständig, unbedingt rasch zurück!
- Die Aktion "Landschaft des Jahres", die die Naturfreunde Schweiz im Gebiet der Pässe Furka, Grimsel und Susten 1995/96 durchführten, ist abgeschlossen. Geblieben ist das schöne Wanderbuch "Pässespaziergang", verfasst von unserem Freund Dominik Siegrist - viele kennen ihn von der umweltpolitischen Wanderung TransALPedes her. Die interessantesten Themen der Dreipässeregion werden in "Pässespaziergang" besprochen, natürlich auch die Problematik um Grimsel West. Daneben liefert das Buch alle Informationen für die Weitwanderung zwischen Wassen (Uri) und Domodossola (Piemont).
- Urweider Dres (Text) und Daniel Glaus (Musik) haben zusammen eine Oper "Die Hellen Nächte" gemacht, die Ende Februar und anfangs März in Bern uraufgeführt wird. Adolf Urweider macht das Bühnenbild - die Liebe zu einer Landschaft drückt sich nicht nur in guten Argumenten aus, sondern auch in vielfältigen kulturellen Werken.

Allen liebe Grüsse!
Und nochmals: bitte schickt uns Geld zum Weitermachen!
Der Vorstand